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10 Änderungsnachweis und Pflege

Die GoBD verlangen, dass Änderungen der Verfahrensdokumentation historisch nachvollziehbar sind. Für den hier vorliegenden herstellerseitigen Teil wird der Nachweis auf zwei Wegen geführt:

  1. Versionshistorie in diesem Kapitel — fachliche Zusammenfassung jeder Änderung.
  2. Versionsverwaltung des Quellcodes — jede Änderung an diesen Seiten ist mit Zeitpunkt, Autor und Änderungsumfang in der Historie des Repositorys nachvollziehbar und kann auf Anforderung nachgewiesen werden.

10.1 Versionshistorie​

FassungDatumGültig ab ProgrammversionÄnderungBearbeiter
1.182026-10-021.0.213Kapitel 2.4: Aufenthalts- und Leistungszeiträume werden als Wandzeit der Betriebszeitzone gespeichert; übergebene Zeitpunkte werden serverseitig in diese Zeitzone umgerechnetMSC IT for Business GmbH
1.172026-09-301.0.213Kapitel 8.1: E-Mail-Versand an die Gäste einer Reservierung und Anforderung der Namensliste, je Empfänger eine eigene Nachricht mit eigenem Eintrag im E-Mail-ProtokollMSC IT for Business GmbH
1.162026-09-301.0.213Kapitel 3.5: Zimmerpositionen auf Rechnungen enthalten die im Zimmer eingebuchten Gäste als bei Rechnungserstellung gespeicherte AngabeMSC IT for Business GmbH
1.152026-09-301.0.213Kapitel 8 um den elektronischen Meldeschein (AVS-Kurkarten-System) ergänzt: Datenflüsse, Storno/Aktualisierung, Kurtaxe-Übernahme aus AVS, maskiertes Protokoll mit 90 Tagen AufbewahrungMSC IT for Business GmbH
1.142026-09-291.0.213MAPI-Testmails werden über die angemeldete IO-Bridge am Windows-Arbeitsplatz versendetMSC IT for Business GmbH
1.132026-09-291.0.211Kapitel 3.4: automatische Übernahme von Altrechnungen ins Abrechnungsjournal entfernt; Journalzeilen entstehen ausschließlich bei Rechnungserstellung und StornoMSC IT for Business GmbH
1.122026-09-281.0.211Kapitel 6.2: Büro und Rezeption dürfen Kassenbucheinträge erfassen, stornieren und Belege anhängen (bisher nur Buchhaltung)MSC IT for Business GmbH
1.112026-09-251.0.211Kapitel 3.4 um Voraussetzungen für Reservierungsstorno, No-Show und „Check-in rückgängig“ (serverseitige Prüfung von Zimmerstatus und Tagesabschluss) ergänztMSC IT for Business GmbH
1.102026-09-251.0.211Kapitel 3.4: Stornobelege zu Reservierungsrechnungen bilden keine eigene Forderung; offen ist nur ein nicht mehr durch eine gültige Rechnung gedecktes GuthabenMSC IT for Business GmbH
1.92026-09-251.0.211Kapitel 3.4 um „Neu abrechnen“ (Storno und neue Rechnung in einem Vorgang, Zahlbelege gehen über) und die Regel höchstens einer gültigen Rechnung je Reservierung und Empfänger ergänztMSC IT for Business GmbH
1.82026-09-251.0.211Kapitel 3.4 um das Abrechnungsjournal ergänzt: Journalzeile je abgerechneter Position, Gegenzeilen beim Storno, Ermittlung der offenen Differenz je Empfänger, Übernahme von AltrechnungenMSC IT for Business GmbH
1.72026-09-241.0.211Kapitel 8.3 ergänzt: Verfügbarkeitsmeldungen an den Channelmanager als Differenzmeldung mit regelmäßigem und täglichem AbgleichMSC IT for Business GmbH
1.62026-09-241.0.211Kapitel 3.4 ergänzt: Nummer und Datum der Ursprungsrechnung werden auf dem Stornobeleg angedrucktMSC IT for Business GmbH
1.52026-09-231.0.211Kapitel 6 aktualisiert: Kennwörter werden mit Schlüsselableitung, individuellem Zufallswert und hoher Iterationszahl gespeichert; Sperre nach mehrfach fehlgeschlagener Anmeldung; Sitzungs- und Schnittstellentoken befristet und nur als Hashwert abgelegtMSC IT for Business GmbH
1.42026-09-211.0.211Kapitel 8.3 um Mindest- und Höchstaufenthalt als Buchungsregel gegenüber dem Channelmanager ergänztMSC IT for Business GmbH
1.32026-09-151.0.211Rechnungspositionen werden aus der Positionssumme der Reservierung normiert erzeugt; abweichende Empfänger-Zuordnungen führen nicht mehr zu von der Reservierung abweichenden RechnungssummenMSC IT for Business GmbH
1.22026-09-081.0.210Kapitel 8 um die Verfügbarkeitsmeldung an Channelmanager und die Wirkung von Kontingenten ergänztMSC IT for Business GmbH
1.12026-09-031.0.210Diagnoseprotokoll und Schutz vor parallelen geplanten Windows-Updates ergänztMSC IT for Business GmbH
1.02026-09-011.0.209Erstfassung: technische System- und BetriebsdokumentationMSC IT for Business GmbH
Pflegehinweis

Jede inhaltliche Änderung an den Kapiteln 1–9 erhält hier eine neue Zeile mit Datum, betroffener Programmversion und kurzer Beschreibung. Bestehende Zeilen werden nicht überschrieben oder gelöscht.

10.2 Wann ist diese Dokumentation anzupassen?​

Die Dokumentation ist zeitnah zur Auslieferung der jeweiligen Änderung anzupassen, insbesondere bei:

AuslöserBetroffenes Kapitel
Neue oder geänderte Belegart, neuer Nummernkreis, geänderte Nummernvergabe3 Belege und Nummernkreise
Änderungen an Signierung, Signaturumfang, TSE-Anbindung, Verhalten bei TSE-Ausfall, Tagesabschluss oder Kassenbuch4 Kassensicherheit
Änderungen an Storno-/Korrekturlogik oder an der Unveränderbarkeit von Daten3, 5
Neue oder geänderte Historisierung, Protokolle oder das Programmierprotokoll5 Unveränderbarkeit und Protokollierung
Änderungen am Rollen- oder Berechtigungsmodell, an der Anmeldung oder an Schnittstellen-Token6 Zugriffsschutz
Änderungen am Sicherungsverfahren, an Sicherungsinhalten, Verschlüsselung oder Wiederherstellung7 Datensicherung
Neue Schnittstelle, geänderte Datenflüsse, neues Exportformat8 Schnittstellen
Neue Betriebsvariante, geänderte Komponenten, Ports, Systemvoraussetzungen1 Systemüberblick
Änderungen an Datenhaltung, Dokumentenablage, Zeitbehandlung oder Aufbewahrung2 Datenhaltung
Änderungen an Update-Kanälen, Update-Verfahren oder Wartungsmodus9 Betriebsdokumentation

Reine Oberflächen- oder Komfortänderungen ohne Auswirkung auf Aufzeichnung, Unveränderbarkeit, Belege, Protokolle, Sicherung oder Schnittstellen erfordern keine Anpassung; sie werden in der Anwenderdokumentation abgebildet.

10.3 Pflegeprozess beim Hersteller​

  1. Änderung wird umgesetzt und für die Auslieferung vorbereitet.
  2. Es wird geprüft, ob einer der Auslöser aus Abschnitt 10.2 zutrifft.
  3. Trifft ein Auslöser zu, werden die betroffenen Kapitel im selben Arbeitsschritt aktualisiert und eine Zeile in der Versionshistorie ergänzt.
  4. Die aktualisierte Fassung wird mit der Programmversion veröffentlicht.

10.4 Pflichten des einsetzenden Betriebs​

  • Den betriebsindividuellen Teil der Verfahrensdokumentation (allgemeine Beschreibung, Arbeitsanweisungen, Organisation, internes Kontrollsystem) führen und aktuell halten.
  • Unterjährige Änderungen dokumentieren (z. B. neue Kasse, neue Schnittstelle, Wechsel der TSE, Änderung des Sicherungsverfahrens, Update auf eine neue Programmversion).
  • Die jeweils gültige Fassung dieses Dokuments zum Prüfungszeitraum aufbewahren — eine Verfahrensdokumentation muss den historischen Zustand des Verfahrens belegen, nicht nur den heutigen.
  • Die Verfahrensdokumentation mindestens jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen auf Aktualität prüfen, sinnvollerweise gemeinsam mit der Steuerkanzlei.
Archivierung der jeweils gültigen Fassung

Es empfiehlt sich, diese Dokumentation zum jeweiligen Jahresabschluss als PDF auszudrucken bzw. zu speichern und zusammen mit dem betriebsindividuellen Teil aufzubewahren.